Die IT Massenüberwachung der EU

In den nächsten Wochen soll über die zuletzt eingebrachten Änderungen unter Ungarns Ratspräsidentschaft abgestimmt werden.

Der Begriff der Massenüberwachung ist keineswegs übertrieben. Kommunikationsunternehmen sollen verpflichtet werden, dass sie bei ihren Nutzern (also uns allen) durchgehend die Kommunikation überwachen und den austausch von Inhalten, die von einem Gericht oder Richter als strafbar eingestuft wurde, einer Strafverfolgungsbehörde melden müssen.

In den Dokumenten der EU ist von "child sexual abuse material (CSAM)" die Rede.
Technologisch wird das wie eine Art Virenscanner funktionieren, auch wenn die Technologie den Unternehmen überlassen bleibt. Statt den Signaturen der Viren, werden eben andere Signaturen des strafbaren Materials verwendet.
Hierzu wird die EU Maßnahme allerdings nicht nur auf Empfängerseite wirksam, sondern schon auf Absenderseite.
Wie das in etwa funktionieren könnte, kennt man auch von heute nicht mehr so verbreitet genutzten Dokumentscannern. Diese haben Signaturen von Geldscheinen einprogrammiert und so versagt das Scannen von Geldscheinen um einen massenhaften Ausdruck von Falschgeld vorzubeugen. Und trotzdem werden jedes Jahr rund 50.000 Blüten von den Banken aus dem Verkehr gezogen.
Oder eben moderner läuft eine künstliche Intelligenz (KI) im Hintergrund und analysiert und kategorisiert die Inhalte, vergibt Punkte wie bei der öffentlichen chinesischen Kameraüberwachung.
In den vielen Kommunikations-Applikationen (E-Mail, Facebook, Signal, WhatsApp...) müssten also Scanner eingebaut werden, die jeden versendeten Inhalt auf Strafbarkeit kontrollieren und automatisiert eine Meldung generieren.
Die Kosten für Rechenkapazität und Strom soll der Nutzer übernehmen. Klar sind das keine Welten, aber die Geräte übernehmen Ordnungsaufgaben die staatlichen Institutionen vorbehalten sind. Diese haben zu entscheiden ob etwas strafbewehrt sein könnte und ob Ermittlungen einzuleiten sind, und keine Computersoftware oder dessen Herstellungsunternehmen.

Das kommt einer Privatisierung der Strafverfolgung gleich.

Jetzt kann gedacht werden, dass sowohl Virenscanner als auch Geldscheinverunstaltung sinnvolle Maßnahmen wären.
Also warum ist es so problematisch, wenn jetzt Kinder im Internet geschützt werden sollen?
Weil die Täter, genauso wie beim Falschgeld, ihren Weg finden und passendere Werkzeuge einsetzen werden. Jedoch grundsätzlich alle bei den üblichen Werkzeugen unter Generalverdacht überwacht werden.
Selbst wenn die Überwachung auf oben genanntes Material beschränkt bliebe, wird weiterhin leicht verändertes oder von KI generiertes Material unentdeckt bleiben. Sollten die Signaturen fehlerhaft sein, wie es regelmäßig bei Virenscannern vorkommt, wird das Versenden des üblichen Kinderurlaubsfotos an Oma und Opa den Strafverfolgungsbehörden gemeldet.
Aber früher oder später fallen darunter auch andere von der Verbreitung untersagte Inhalte.
Etwa könnte man sich keine Hakenkreuze oder SA-Parolen mehr zusenden ohne dass eine automatisierte Anzeige erstellt würde. Eine Unterscheidung ob dies zur Bildung, Forschung oder journalistisch erfolgte müssten dann Staatsanwalt, Richter und Gerichte leisten.
Oder Symboliken für die ein Innenministerium aus politischen Gründen versucht die Verbreitung zu verbieten.
Es ist ein sehr schmaler Grat, dass in diese Zwangsfunktion nicht Filtersignaturen für beliebige Zwecke eingespeist werden würden.

Eine Überwachung der Überwachung ist nicht vorgesehen.

Ein Missbrauch der Funktion durch die Unternehmen zur gewinnmaximierenden Ausforschung, über den durch den Gesetzgeber vorgesehenen Zweck hinaus, kann weder durch den Gesetzgeber, Sicherheitsbehörden oder den Nutzer ausgeschlossen werden.

Also verhindert diese Absurdität eines Wahns von geistig umnachteten, machtbesessenen Gesetzesjongleuren, die vor lauter Übereifer und Engstirnigkeit die Freiheit immer weiter einschränken und bürokratisieren ohne auch nur den geringsten Gewinn für die Gesellschaft zu bewirken!